Erziehungshilfen-header.jpg Foto: M. Eram / DRKS

Ambulante Hilfe zur Erziehung

Was ist »Hilfe zur Erziehung«?

Hilfe zur Erziehung dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Eine Hilfeform zur Erziehung ist das Angebot des DRK Annaberg-Buchholz e. V. „Ambulante Hilfe zur Erziehung“ in Form „Aufsuchender Familientherapie“. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können. Dies geschieht in intensiven Beratungsprozessen durch professionelle Fachkräfte.
Bei der ambulanten Hilfe zur Erziehung in Form von „aufsuchender Familientherapie“ werden alle am Prozess Beteiligten stets respektiert und ernst genommen.

Ansprechpartner

Frau
Bettina Prochnow

Frau
Cornelia Kube

ambulante.familienhilfe(at)drk-annaberg.de

Robert-Schumann-Straße 5
09456 Annaberg-Buchholz

  • An wen richtet sich die ambulante Hilfe zur Erziehung?

    Die Hilfe zur Erziehung des KV Annaberg-Buchholz e. V. richtet sich an sorgeberechtigte Eltern bzw. andere gesetzliche Vertreter die Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen.

    Das bedeutet, Eltern werden durch die Hilfe zur Erziehung befähigt:

    • die Beziehung zu ihren Kindern so zu gestalten, dass sie selbst positiv auf die Entwicklung ihres Kindes Einfluss nehmen können 
    • eigene Erfahrungen in der Herkunftsfamilie zu reflektieren und belastende Kommunikationsmuster, z.B. unklare Kommunikation, negative Zuschreibungen, eskalierende Kommunikationsmuster, zu verändern
    • Klarheit in den Elternrollen zu entwickeln
    • Familiäre Krisen durch Trennung oder Scheidung, Gewalt oder Vernachlässigung zu bewältigen
    • Schwierige Entwicklungsphasen der Kinder lösungsorientiert zu begleiten
    • Entscheidungen bezüglich der weiteren Perspektive ihres Kindes zu treffen
  • Wie erhalte ich ambulante Hilfe zur Erziehung?

    Das Jugendamt klärt in intensiven Gesprächen mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen die Bedürfnisse ab, welche Form der Hilfe geeignet scheint. Dann kann auf Antragstellung die geeignete Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt installiert werden. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gegenüber dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) haben die sorgeberechtigten Eltern bzw. ein anderer gesetzlicher Vertreter. Auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst können sich an das Jugendamt wenden, wenn die Situation für Sie schlecht ist. Das Jugendamt informiert und berät daraufhin über alle weiteren Schritte umfassend. Es besteht ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Leistungserbringers. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein Leistungserbringer, der im Auftrag des Jugendamtes die Hilfe zur Erziehung erbringen kann.

Downloads und Links

Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.